Jeder Mensch kann die Form seiner Bestattung frei wählen, z.B. durch die Niederschrift einer Willenserklärung. Sollte sie/er zu Lebzeiten keine Aussage darüber getroffen haben, ob eine Feuer- oder Erdbestattung vorgenommen werden soll, liegt diese Entscheidung in der Verantwortung der Hinterbliebenen.
Immer mehr Menschen entscheiden sich aus persönlichen wie auch aus Gründen des Umweltschutzes für eine Feuerbestattung.
Sowohl bei der Verwesung eines Leichnams im Erdreich als auch bei der Einäscherung entstehen giftige Substanzen. Diese können im Falle der Erdbestattung in das Grundwasser gelangen.
Die Rauchgase, die bei der Einäscherung sterblicher Überreste entstehen, werden in einem aufwendigen Verfahren kontrolliert gereinigt. Hierbei unterliegen Krematorien in Deutschland einheitlich der 27. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (27. BImSchV). Diese ist die strengste Verordnung für Krematorien weltweit.
Im Krematorium Im Birkengrund garantiert ein modernes Verfahren aus Staubfilter, Katalysator- und Adsorptionstechnologie (3-clean-system) die deutliche Unterschreitung der festgelegten Grenzwerte.
Alle Abgasparameter werden kontinuierlich durch eine Emissionsüber-wachungsanlage kontrolliert und außerdem regelmäßig vom TÜV oder einer anderen zugelassenen Institution überprüft. Das Reingas, welches am Schornstein austritt, besteht im wesentlichen aus Kohlendioxyd und Wasserdampf.
Sollten Sie an einer detaillierten technischen Verfahrensbeschreibung der Einäscherungsanlage interessiert sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf